Krankheit, Umzug und Beurlaubung

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, teilen Sie dies der Klassenlehrerin/Fachlehrerin bitte z. Bsp. über benachbarte Klassenkameraden mit, da wir als Lehrer ansonsten aus Sicherheitsgründen ggf. bei Ihnen anrufen würden, um uns nach dem Verbleib Ihres Kindes zu erkundigen. Allerdings sollten Sie möglichst von telefonischen Informationen absehen, da damit die Arbeit im Schulbüro bei der Größe der Schule erheblich belastet wird und dies nicht immer besetzt ist, bzw. die Leitung belegt – auch wenn ein Freizeichen ertönt.

Beachten Sie unbedingt die meldepflichtigen Krankheiten (für die Sie ein Informationsblatt erhalten haben)!

Bitte informieren Sie das Schulbüro ggf. rechtzeitig über Änderungen der Telefonnummer (besonders wichtig Notfallnummer) oder wenn Sie einen Umzug planen.

Sollten Sie Ihr Kind aufgrund wichtiger persönlicher Ereignisse für einzelne Tage vom Unterricht befreien lassen wollen, so stellen Sie diesbezüglich bitte einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung laut Schulgesetz nur unter besonderen Umständen seitens der Schulleitung erteilt werden!

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